Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Leistungen der Firma Il Pasto GbR Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto Adresse: Beethovenstr. 44a, 76461 Muggensturm mit ihren Vertragspartnern (Veranstaltern). Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und einem Dritten betreffen das Rechtsverhältnis zwischen Catering Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto und dem Veranstalter nicht. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

Der Vertrag ist geschlossen, sobald ein Catering oder sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Dies kann auch mündlich, per E-Mail, per Fax, telefonisch oder persönlich sein.

Ist der Veranstalter nicht der Besteller selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Wird Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden.

Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Veranstalter wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass er für den Fall eines erweiterten Versicherungsschutzes hierfür Sorge zu tragen hat.

Musiker- und Künstlergagen müssen bei einer Beauftragung durch Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto im Voraus durch den Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Anfallende GEMA-Gebühren trägt grundsätzlich der Veranstalter. Er hat auch für die entsprechende Anmeldung Sorge zu tragen.

Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Angebote, die sich auf das Catering beziehen verstehen sich in jedem Fall inklusive MwSt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, der Rechnungszugang kann auch per Fax oder E-Mail erfolgen. Der Verzug tritt, ohne weitere In-Verzug-Setzung mit dem 15. Tage ab Zugang der Rechnung an, Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto ist berechtigt dann Zinsen in Höhe der gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto ist im Vorfeld einer Veranstaltung berechtigt eine Vorauszahlung zu verlangen, es gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie bei der Stellung einer Rechnung.

Bei Aufträgen über 1000,- € netto berechnen wir eine Anzahlung von 50% des Bestellwertes, zahlbar bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungstermin.

Der Veranstalter kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto aufrechnen. Bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 15 Tagen mit Ablehnungsandrohung kann Catering Il Pasto Inh. Jessica Pititto vom Vertrag zurücktreten. Bei berechtigtem Rücktritt durch Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Tritt der Veranstalter früher als drei Monate vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto berechtigt 20 % des Angebotspreises in Rechnung zu stellen. Tritt der Veranstalter zwischen der 12. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto berechtigt 35 % des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Umsatzes. Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: Angebotspreis (Speisen, ggf. Sonstiges) x Personenzahl. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.

Änderungen der Teilnehmerzahl oder

Veranstaltungszeit

Der Veranstalter ist verpflichtet, Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto die Anzahl der Teilnehmer (garantiert) an der Veranstaltung spätestens 5 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Bei einer Erhöhung der Gästezahl wird der entsprechende Mehrbetrag pro Person zusätzlich in Rechnung gestellt. Wird keine schriftliche Mitteilung für die reduzierte Gästezahl bekannt gegeben, so wird die im Auftrag festgelegte Personenzahl berechnet.  Teilt er die tatsächliche Teilnehmerzahl erst in einem Zeitraum zwischen 3 Tagen und 24 Stunden vor der Veranstaltung mit ergibt sich ein Eilaufschlag von 10 % auf das vorgelegte Angebot. Veränderungen 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Verabsäumung der Mitteilung der garantierten Teilnehmerzahl führen dazu, dass Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto die Leistung gemäß Ihrem Angebot erbringen wird. Nachteile, die dem Veranstalter hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten von Catering Il Pasto Inh. Jessica Pititto. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, für eine Abweichung von 10 bis 20 % um 15 %, darüber hinaus um bis zu 20 %. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl von der (garantierten) Teilnehmerzahl um mehr als 40 % abweichen, ist Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto berechtigt die Leistung zu verweigern.

Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Veranstalter sieht davon ab, selbst Speisen zu Veranstaltungen mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In solchen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.

Technische Einrichtungen

Der Veranstalter stellt Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto bei Catering außer Haus die notwendigen technischen Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung. Geschieht dies bis zu 6 Stunden vor der Veranstaltung nicht, ist Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto berechtigt, die notwendigen technischen Einrichtungen erstellen zu lassen. Der Veranstalter verpflichtet sich die in Rechnung gestellten Kosten, zuzüglich eines zusätzlichen Kostenanteils von 25% an Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto zu bezahlen. Stellt der Veranstalter keine technischen Einrichtungen zur Verfügung, ist Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto berechtigt die Veranstaltung bis zu ihrem Beginn abzusagen, der Veranstalter verpflichtet sich in diesem Fall 70 % des Speise- und Getränkeumsatzes (gemäß der oben erwähnten Speisenumsatzformel) zu bezahlen. Der Veranstalter stellt Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto von Ansprüchen Dritter frei insoweit Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Der Veranstalter ist verpflichtet Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto schriftlich auf Gefahren erhöhende Momente (auch bezüglich der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten) hinzuweisen.

Verlust oder Beschädigung

Seitens des Veranstalters, seiner Beauftragten und seiner Gäste eingebrachter Sachen trägt der Veranstalter selbst Sorge. Verlust oder Schäden die von Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto verursacht wurden, werden auf Nachweis im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeglichen. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen gegenüber Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto nicht. Die Einbringung von Dekorationsmaterial und sonstigen Ausstattungsteilen muss zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Veranstalter Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto bis 48 Stunden vor der Veranstaltung vorzuweisen. Falls er dies versäumt, ist Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto berechtigt, den Vertrag zu kündigen und 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Soll seitens Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto eine notwendige Genehmigung eingeholt werden, zahlt der Veranstalter hierfür pauschal € 50,00 zuzüglich der Gebühren.

Preise

Da unser Sortiment ständigen Veränderungen unterworfen ist und sowohl saisonale,

wie auch marktbezogene Bedingungen Einfluss haben, verstehen sich die Preise

freibleibend.

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

Erläuterung Umsatzsteuergesetz:

Die Preise von Speisen und Buffet inkl. Anlieferung ohne Beratung und

Dienstleistung werden mit 7 % Mehrwertsteuer berechnet.

Die Preise von Speisen und Buffet inkl. Anlieferung mit Beratung und

Dienstleistung (Aufbau, Personal, Geschirr, Besteck, Tische, Tischwäsche, etc.) werden

mit 19 % Mehrwertsteuer berechnet.

Es gilt ausschließlich unsere aktuelle Preisliste. Alle bisherigen Preislisten verlieren

hiermit die Gültigkeit. Vertragsgrundlage sind unsere allgemeinen

Geschäftsbedingungen.

Lieferung

Für Lieferung und Abholung im Umkreis von bis zu 50 km vom Firmensitz, berechnen wir € 0,50 pro Kilometer je Fahrt.
Sollte die Anlieferung/ Abholung unter erschwerten Bedingungen stattfinden, so wird diese mit 28,- € Kraft/Std. berechnet.

Nebenleistungen

Sämtliche Nebenleistungen, wie die leihweise Bereitstellung von Geschirr, Gläser, Tischwäsche, etc. werden nach Bedarf gesondert berechnet. Fehl- und Bruchmengen werden zum Wiederbeschaffungspreis berechnet.

Nichtidentität zwischen Veranstalter und Auftraggeber

Alleiniger Vertragspartner von Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto ist der Veranstalter. Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto trifft keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten, dies obliegt dem Veranstalter. Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto ist berechtigt bis zum Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Veranstalter nicht eine solche Erklärung abgibt. Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag ist Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto berechtigt 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen lediglich aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort, Zahlungsort ist der Sitz von Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Il Pasto GbR, Gesellschafter: Jessica Pititto und Francesco Pititto. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr nahe kommende gültige Bestimmung.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlagen für sämtliche Lieferungen und Leistungen.